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#1 |
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Registered User
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Telefonie und EInrad fahren
Als ich vor zwei Tagen morgens um achtuhrdreißig aus dem BaföG-Amt fuhr, um mein langersehntes Geld einzuzahlen, dachte ich mir auf dem Weg zur Bank, ich könnte ja mal meine Mutter anrufen, um ihr bescheid zu sagen, dass ich Knete habe(Sie macht sich ja auch immer sorgen...). UNd schwubbs, forderten mich eine Ecke weiter Zivibullen aus ihrer Zivtenkarre auf, mal anzuhalten und 25 euro BUßgeld wegen Telefonieren auf dem Fahrrad zu zahlen.
Habe versucht ihnen zu erklären, dass so ein Einrad im Sinne der StVo kein FAhrrad sei und ich ja deshalb telefonieren dürfe. Natürlich blieben sie bei der Mackermasche und erklärten mir, sie würden das anders sehen. - Folglich hätten sie mir ein zweites ein Bußgeld aufdrücken können, da ich auf dem Bürgersteig fuhr, aber daran hatten die wohl irgendwie nicht gedacht-naja, war ja auch noch früh am Morgen, daher kann ich den kleinen Fehler noch mal durchgehen lassen... Jedenfalls hatte ich natürlich keine 25 Taler und erwarte nun demnächst einen lustigen Brief vom Polizisten. Ich werde Widerspruch einlegen. Vielleicht komme ich ja damit durch... Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Würde mich sehr interessieren. lgs |
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#2 |
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Zirkus Artist
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Polizisten dürfen kein Bargeld verlangen/annehmen.
Sobald so etwas passiert kannst du davon ausgehen das sie ins nächste Lokal gehen und frühstücken, mittag- oder abendessen gehen. Mir ist das auf der Autobahn (beim Autofahren) passiert. Hatte nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei und dann haben sie mir auch 10€ abgeknöpft. Nach nem gespräch mit nem bekannten Juristen hab ich dann das mit dem Bargeld erfahren. Als Einradfahrer zählt nach meinem Wissen wie ein Inlineskater/Skateborder: "Fußgänger mit Spielzeug". |
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#3 |
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team unicycle.tv
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Sehe ich genau so, laut diverser Zeitungs berichte wird nur noch mittels EC karte bezahlt um Misbrauch zu vermeiden.
Generell kommt evtl. garnichts weil ein Einrad ist kein Fahrzeug und ich meine das telefonieren ist nur in / auf Fahrzeugen erlaubt. Ansonsten wäre die logische Konsequenz das man zu Fuß auch nicht mehr telefonieren darf bzw. stehen bleiben müsste
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unicycle.tv *** mad4one *** BetterForYourBody.com *** municycle.com *** EUC *** IUF |
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#4 |
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Registered User
Join Date: May 2007
Location: Berlin <3
Age: 25
Posts: 87
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du musst garnix zahlen
soweit ich weiss darfst du auch nur mit dem einrad auf dem gehweg fahren.... irgendwer hatte doch mal sonen gerichtsurteil gepostet... wo drin steht, dass das einrad nicht zu den fahrrädern zählt und dem zu folge auch nur auf dem fußweg gefahren werden darf (unter rücksichtsnahme der fußgänger). Somit darfst du auch telefonieren !! rein rechtlich kannst du auch gamboy spieln oda sonst was is genau das gleiche^^ stimmts oder hab ich recht? ;D ich hoffe ich erzähl jetzt hier kein mist hrhr
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KIZ Last edited by kevsta; 2007-09-05 at 07:09 PM. |
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#5 |
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vegetarian rider
Join Date: May 2007
Location: on board of my sailyacht, mostly hamburg
Age: 100
Posts: 2,982
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Vielleicht hilft dir das ja weiter
Ich gebe hier mal einen an mich gerichteten Maildialog weiter, der vielleicht auch anderen helfen kann ( Fussgängerzonen? ) Ich bin der "Passant" um niemanden zu diskreditieren habe ich namen und dienstrang usw. entfernt. -start- Polizei Helgoland: Hallo, der Büroleiter unserer Gemeinde hat am Wochenende einen Passanten aufgefordert, das Fahren auf einem Einrad hier auf der Insel Helgoland zu unterlassen. Er beruft sich auf § 50 StVO, der das "Rad fahren" auf Helgoland untersagt. Damit ist für den Büroleiter jede Form von Rad gemeint. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Einrad ein sonstiges Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO ist und damit nicht unter die Vorschriften der StVO fällt. Somit wäre es dann erlaubt, sich auf diese Weise auf Helgoland fortzubewegen. Legt man den § 50 StVO nach Sinn und Zweck aus, dürften meiner Meinung nach tatsächlich nur Fahrräder im klassischen Sinne gemeint sein. Leider habe ich keine Legaldefinition für "Fahrrad" gefunden... Wie würdest Du den Sachverhalt beurteilen? Gruß von der Insel Fachgruppenleiter Verkehrsrecht: Hallo, ich teile Deine Auffassung. Es dürfte sich tatsächlich um ein sonstiges Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO handeln. Dabei kommt es nicht auf das Alter des Benutzers an. Entscheidendes Kriterium dürfte die Fahrgeschwindigkeit sein, die als niedrig einzustufen ist. Bei Inline-Skates gibt es ja BGH-Rechtsprechung, die von der Anwendung des § 24 ausgeht, obwohl hier eine höhere Fahrgeschwindigkeit erreicht werden kann, hier wären aber die Folgen einer anderen verkehrsrechtlichen Einstufung problematischer. Also ich denke, wir machen nichts verkehrt, wenn wir hier von ähnlichen Voraussetzungen ausgehen. -ende- als fazit lässt sich wohl sagen: ein einrad ist gesetzlich kein fahrrad also darf frau / mann in helgoland einradfahren, ich habe der polizei allerdings versprochen dies nicht im "Fussgängergedränge" zu tun. dabei sei bemerkt, dass der Amtsvorsteher sicher anderer ansicht ist, aber ebenso sicher kein recht bekommt, obwohl es ja immer heisst: vor gericht und auf hoher see liegt alles in gottes hand..... also ich werd auf alle fälle weiterfahren jogi |
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#6 |
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Registered User
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Das sehe ich genauso wie ihr. Nur leider waren die zwei und ich nur einer. Und, sie haben Fahrrad statt EInrad geschrieben, zumindest auf dem blauen Zettel, den die mir gegeben haben.
Ich werd abwarten und Bier trinken und, falls es jemanden interessiert, eine Fortsetzung reinsetzen... (Gestern habe ich mich in Schöneweide verfahren; war schon leicht angetrunken[was sich auch etwas auf meine Aussprache auswirkte] und hatte ein Bier in der Hand. Da traf ich, wenn erst auch mit shcrecken, auf eine parkende Polizistin, die mir dann, nachdem ich fragte wie ich wo hinkomme, den richtigen Weg weiste...und kam doch noch, wenn auch etwas spät, zur Party. Na ein Glück hatte ich nur ein Bier in der Hand und kein Handy). |
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#7 | |
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metalhead
Join Date: Sep 2006
Location: berlin
Age: 27
Posts: 104
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sorry, aber im ersten beitrag steht:
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#8 |
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Registered User
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da hat leon ausnahmsweise mal recht....
Bisher ist noch kein brief bei mir angekommen. Scheint als behält olarf recht. |
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#9 |
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vegetarian rider
Join Date: May 2007
Location: on board of my sailyacht, mostly hamburg
Age: 100
Posts: 2,982
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also wenn was kommt würde ich einspruch einlegen und es zur verhandlung kommen lassen.
dort kannst du dann mit dem einrad auffahren und dich dem / der Richter /in wahnsinnig sympathisch präsentieren... dann klappts schon
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#10 | |
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Vegetarier :-)
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@leon dann will ich aber auch mit dem Einrad in die Schule fahren dürfen Des is ja sonst unfair !
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#11 |
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Heaven is real, Hell too
Join Date: Jun 2006
Location: Mühldorf
Age: 21
Posts: 800
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dann fahr doch
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#12 |
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Vegetarier :-)
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Hab ich schon mal gemacht. Ham sich aber einige Lehrer furchtbar aufgeregt, weil es ja nicht Verkehrssicher sei. Und bevor ich dann jeden Tag ewig über Einräder diskutiere, fahr ich halt mitm Fahrrad.
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#13 |
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Registered User
Join Date: Oct 2005
Location: Munich, Germany
Age: 34
Posts: 709
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So wie ich die StVO sehe ist das eigentlich eindeutig:
§24 Besondere Fortbewegungsmittel (1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit. Gleiches gilt wohl laut einigen Urteilen auch für Skateboards und definitiv für Inline Skater. Danach darfst Du mit dem Einrad mit "Schrittgeschwindigkeit" auf dem Gehweg fahren! Es gilt natürlich auch, dass man andere nicht gefährden oder behindern darf. Leider scheinen viele manche Polizisten in Ihrer Rechtskenntnis nicht sehr gefestigt zu sein, was ich bedenklich finde. Denen hilft vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Sprünge Das werde ich jedenfalls anbieten, wenn mich das nächste mal einer anmeckert.
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The harder you try, the dumber you look. |
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#14 |
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Vegetarier :-)
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Gute Idee.
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| Tags |
| einrad, fahren, telefonie, und |
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