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View Full Version : Einräder im Wald erlaubt oder nicht?


harz-bastian
2008-08-21, 01:32 PM
hallo zusammen,
komme gerade von ner tour durch den wald (kleiner schöner trail).
sehe vor mir ne frau mit zwei hunden entgegen kommen und steige ca. 20m vor ihr ab. einer der hunde kommt bellend und zähnefletschend auf mich zu. ich also das rad vor mich und warten.
Sie versucht derweil den hund zurückzupfeifen und den anderen fest zu halten. nach ca. 10 versuchen ihrerseits den hund zurückzupfeifen reagiert dieser und läuft zurück.
auf der anderen bachseite kommt derweil ne frau mit zwei weiteren (sehr friedlichen dafür größeren hunden vorbei) und der hund der auf mich zu kam will nun auf diesen losgehen.
schließlich kommt nun besagte erste frau mit dem kläffenden hund an mir vorbei (während ich mich in den wald stelle um sie vorbei zu lassen) und sagt: "das kommt davon wenn man mit dem rad durch den wald fährt". daraufhin erkläre ich ihr das ein einrad kein fahrrad ist und ich somit das gleiche recht habe hier zu sein wie sie. sie geht derweil weiter auf mich los "einen auf öko machen und dann durch den wald fahren" ich weis zwar nicht wie die auf öko kommt, aber egal.
dann erklärte ich ihr das hunde im wald anzuleinen sind, worauf sie mir sagt das hier ein freilaufgebiet sei und ich nicht mit dem fahrrad durch den wald dürfe.
schließlich hab ichs aufgegeben, ihr nen schönen tag gewünscht und bin weiter gefahren.

die frage ist nun, bin ich richtig mit meiner annahme das mein einrad auch hier nicht als fahrrad gilt und somit die in baden württemberg geltende 2 meter regel auf mich nicht anzuwenden ist.
weiß da einer von euch genauer bescheit.

gruß bastian

jogi
2008-08-21, 01:39 PM
was für eine 2m regel:confused:
falls sich diese regel auf die StVO bezieht bist du KEIN fahrrad.
ansonsten würde ich dir dasselbe raten wie deine mutter:

lass dich nicht im wald von fremden frauen anquatschen:p :p ;) :D
notfalls kannst du ja sagen das du auf so billige anmachen nicht stehst:rolleyes: :D

wolfgang.schaper
2008-08-21, 01:52 PM
1. A Priori ist ein Einrad laut deutschem Straßenverkehrrecht ein Sport- und Spielgerät nach §24 StVZO und darf damit überall dort benutzt werden, wo sich auch Fußgänger aufhalten dürfen.
2. Die Aussage, daß da ein Freilaufgebiet sei ist entweder spontan erfunden oder durch irgendeine Beschilderung zu belegen. Ich hätte ihr an deiner Stelle was von offiziell genehmigter Einradtrainingsstrecke erzählt.
3. Selbst wenn man an dieser Stelle Hunde wirklich unangeleint laufen lassen darf, dann höchstens dann, wenn diese so erzogen sind, daß sie keine anderen Personen anfallen. Hier haben wir es mindestens mit einem Fall von Nötigung zu tun, wahrscheinlich sogar mit versuchter Körperverletzung.
4. Die Aussage "das kommt davon wenn man mit dem rad durch den wald fährt" würde ich als Vorsatz werten (mein Hund darf dich anfallen, weil du ja selbst Schuld bist, wenn du hier fährst), was sicherlich einen Einfluß auf das Strafmaß für die versuchte Körperverletzung haben dürfte.
5. Was bitte ist die "2 Meter Regel"?

jogi
2008-08-21, 01:58 PM
ich hab mal folgendes dazu gefunden
da wird auch die "2 m regel" erklärt.

http://www.rainer-prewo.de/nw/data/File/Tourismus/14_1089_D_MTB.pdf
http://rlp.juris.de/rlp/WaldG_RP_P22.htm
http://rlp.juris.de/rlp/WaldG_RP_P37.htm

definitiv sind wir aber keine radfahrer!

Niko
2008-08-21, 02:01 PM
Kann mich Wolfgang nur anschließen.

Wenn das öfter passiert kannst Du ja auch eine Dose Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführen. Der Hund kann zwar nichts für seinen blöden Besitzer, aber das hilft Dir in der Situation ja auch nicht weiter. :mad:

harz-bastian
2008-08-21, 02:32 PM
jetzt ist mir jogi mit der erklärung der 2 meter regel zuvor gekommen aber ich machs mal kurz und knapp

die 2 meter regel ist hauptsächlich dafür gedacht die wanderer im wald vor wilden mountainbikern zu schützen. Sie besagt das fahrräder in baden württemberg im wald nur auf wegen gefahren werden dürfen die mindestens 2 meter breit sind, in naturschutzgebieten min 3 meter.
somit sind alle mtb von den trails verbannt (woran sich allerdings keiner hält, da kaum geandet und wenn dann geringe strafe).

Selbst wenn man an dieser Stelle Hunde wirklich unangeleint laufen lassen darf, dann höchstens dann, wenn diese so erzogen sind, daß sie keine anderen Personen anfallen.
es geht sogar noch weiter, es ist im gesetz soviel ich weiß davon die rede "das sich keine anderen waldbesucher davon gestört fühlen dürfen"

Ich hätte ihr an deiner Stelle was von offiziell genehmigter Einradtrainingsstrecke erzählt
der ist genial, den werd ich mir merken

danke für eure antworten, so hatte ich mir das auch gedacht und dieser frau auch versucht klar zu machen, aber die war einfach so sehr damit beschäftigt die schuld für ihr fehlverhalten auf jemand anderen abzuschieben das da kein durchkommen mehr war.

gruß bastian

wolfgang.schaper
2008-08-21, 02:46 PM
die 2 meter regel ist hauptsächlich dafür gedacht die wanderer im wald vor wilden mountainbikern zu schützen. Sie besagt das fahrräder in baden württemberg im wald nur auf wegen gefahren werden dürfen die mindestens 2 meter breit sind, in naturschutzgebieten min 3 meter.

Von dieser Regel habe ich noch nie etwas gehört, obwohl ich jetzt seit 10 Jahren in Baden Württemberg wohne und mich auch mit dem Fahrrad durch den Wald bewege. Ist aber in diesem Fall auch egal, da ein Einrad ein Sport- und Spielgerät und kein Fahrrad ist.

Aber nochmal zurück zu dieser seltsamen 2-Meter-Regel. Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: ich fahre mit dem Fahrrad in den Wald. Zunächst packe ich mal den Zollstock aus, um festzustellen, ob der Waldweg auch breit genug ist. Wo genau dieser seitlich endet interpretiere ich wohlwollend, da Waldwege ja üblicherweise keine klaren seitlichen Begrenzungen haben. Das Messen wiederhole ich regelmäßig, da sich die Breite ja ändern könnte. Wenn ich nun an eine Stelle komme, an der der Weg schmaler als 2 Meter ist kann ich wahlweise absteigen und schieben oder umdrehen. Ist das so gemeint?

enaddi
2008-08-21, 02:51 PM
Aber nochmal zurück zu dieser seltsamen 2-Meter-Regel. Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: ich fahre mit dem Fahrrad in den Wald. Zunächst packe ich mal den Zollstock aus, um festzustellen, ob der Waldweg auch breit genug ist. Wo genau dieser seitlich endet interpretiere ich wohlwollend, da Waldwege ja üblicherweise keine klaren seitlichen Begrenzungen haben. Das Messen wiederhole ich regelmäßig, da sich die Breite ja ändern könnte. Wenn ich nun an eine Stelle komme, an der der Weg schmaler als 2 Meter ist kann ich wahlweise absteigen und schieben oder umdrehen. Ist das so gemeint?

So genau ist das bestimmt net gemeint,aber ne lustige vorstellung:rolleyes:

jogi
2008-08-21, 02:59 PM
.....aber die war einfach so sehr damit beschäftigt die schuld für ihr fehlverhalten auf jemand anderen abzuschieben das da kein durchkommen mehr war.

genau dies ist m.e das problem
somit sind jedwelche argumente oder diskusionen auch nicht zielführend:(

mich hat schon ein rentner vom uni gestossen, nach jörg stach schon eine ältere dame mit dem toupierdorn ihres kammes.
der gemeine bürger macht halt gerne jagt auf nicht "der norm entsprechende" "unnormale" oder wie es in der guten alten zeit hieß "entartete" zeitgenossen.

der geistige horizont ist halt immer der abstand zwischen kopf und brett.

wenn man will ist ganz sicher genug platz für muni hunde und fußgänger auf dem schmalsten weg - wenn man nicht will reicht ein ganzer wald nicht aus.

da hilft nur gut gelaunt grüßen und weiterfahren:p :D

hugo
2008-08-21, 03:03 PM
da hilft nur gut gelaunt grüßen und weiterfahren:p :D
Eben. Frei nach dem Motto: "Sie mich auch" :D

wolfgang.schaper
2008-08-21, 03:06 PM
es geht sogar noch weiter, es ist im gesetz soviel ich weiß davon die rede "das sich keine anderen waldbesucher davon gestört fühlen dürfen"

Falls das wirklich so im Gesetz steht, ist das ein typischer Fall von Unsinn. Es liegt nicht im Einflußbereich eines Hundebesitzers, wann sich andere Waldbesucher gestört fühlen. Ich würde hier eher eine Regelung erwarten, die von Belästigung spricht, bin aber jetzt auch zu faul, die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen.

harz-bastian
2008-08-21, 03:18 PM
theoretisch gesehen denke ich "ja" :D (rate mal wer die regel erfunden hat)
aber ganz genau kenn ich mich mit der 2m regel auch nicht aus. :confused:
habe aber schon schöne forenbeiträge bei den downhillern und den mtb-lern gesehen die sich mit diesem thema auseinandersetzen :D , vorallem wirds ja schön unklar wenn der weg keinen klaren abschluss aufzeigt.

jogi
2008-08-21, 03:19 PM
Aber nochmal zurück zu dieser seltsamen 2-Meter-Regel. Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: ich fahre mit dem Fahrrad in den Wald. Zunächst packe ich mal den Zollstock aus, um festzustellen, ob der Waldweg auch breit genug ist. Wo genau dieser seitlich endet interpretiere ich wohlwollend, da Waldwege ja üblicherweise keine klaren seitlichen Begrenzungen haben. Das Messen wiederhole ich regelmäßig, da sich die Breite ja ändern könnte. Wenn ich nun an eine Stelle komme, an der der Weg schmaler als 2 Meter ist kann ich wahlweise absteigen und schieben oder umdrehen. Ist das so gemeint?

in meinen links steht irgendwo "der weg muss von einem zweispurigen fahrzeug befahrbar sein" und dies wird dann von den den sogenannten ordnungshütern als 2m breite ausgelegt....:rolleyes:

das heißt falls du mit dem fahrrad unterwegs gewesen wärest muss dein anwalt dem richter nur verkaufen können das dein winzertraktor mit nem meter spurbreite da locker über den weg gekommen wäre, oder du gehst ins katasteramt und schaust mal wie breit der weg wirklich ist:) ich kann mir nicht vorstellen, daß es überhaupt wege gibt die mit weniger als 2m vermessen sind:confused:

harz-bastian
2008-08-21, 03:19 PM
der beitrag vorher ging an wolfgang

harz-bastian
2008-08-21, 03:26 PM
@ jogi
der weg den ich gefahren bin, kommt aber kein 4 rädriges etwas lang der ist maximal 50 cm breit, wie man in meiner heimat so schön sagt "en pädsche" oder trampelpfad. mit wurzeln, steinen, schlaglöchern und dem ganzen anderen zeug was beim munifahren so einen spaß macht und auf der landkarte ist der definitiv nicht eingezeichnet. :D

Niko
2008-08-21, 04:12 PM
Es gibt übrigens auch eine "1m Regel" für Fahrradwege. Danach muss die "lichte Breite" mindestens einen Meter betragen, damit er als offizieller Fahrradweg gilt. Das ist höchst relevant, da man als Fahrradfahrer einen Radweg benutzen muss und nicht auf der Straße fahren darf, wenn der Radweg als solcher beschildert ist.

Nun gibt es z.B. in Hamburg zahlreiche ausgeschilderte Radwege, die weniger breit sind (teilweise mit Pollern etc. mitten auf dem Radweg). Oft ist die Markierung auch sehr undeutlich, so dass diese Wege absolut lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer sind (ich hatte da einige Situationen erlebt...). Fährt man aber auf der Straße wird man von Autofahrern angegangen, die einen auf den Radweg verweisen.

Nach einem Brief an die zuständige Stelle wurde mir der Sachverhalt bestätigt und der Abbau der Schilder zugesagt. Das hat allerdings ein halbes Jahr gedauert...

Hier hat der Staat also ein Gesetz erlassen, hält sich aber selber nicht daran und gefährdet dadurch die Sicherheit der Bürger. :mad:

Das kennt man ja auch von Brandschutzverordnungen. Nach dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafen vor einigen Jahren sind die verschärft worden, weshalb einige private Einrichtungen dicht machen musste (kleine Theater etc.). Es gibt aber zahlreiche öffentliche Gebäude, speziell an der Uni, die diesen Verordnungen selber nicht gerecht werden.

Es ist halt einfach sich am Schreibtisch Verordnungen auszudenken, für die Umsetzung ist dann jemand anders zuständig...

harz-bastian
2008-08-22, 11:44 PM
in meinen links steht irgendwo "der weg muss von einem zweispurigen fahrzeug befahrbar sein"
"[...] zweispurige nicht geländegängige fahrzeuge ganzjährig [...] den weg benutzen können müssen" das gilt nur in niedersachsen!

hier die massgeblichen rechtsvorschriften nach bundesländern sortiert
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-deutschland041007.pdf
und hier noch als ganz kurze fassung, wo alles die 2m regel gilt
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-2005-kurz.pdf

auf trails darf man also mit dem fahrrad fast nirgendwo in deutschland fahren :eek: :mad:

mit nem einrad aber schon :D

ibrmv
2008-08-23, 09:59 AM
zur Ergänzung noch eine Publikation des BFU (Schweizer Beratungsstelle für Unfallverütung) zum Thema FäG (Fahrzeugähnliche Geräte), welche auch für Einräder Gültigkeit hat :
28275 ( Link zum Originaldokument : http://www.bfu.ch/PDFLib/705_43.pdf )
Ich gehe davon aus, dass die Rechtslage in Deutschland ähnlich ist.

jogi
2008-08-23, 10:26 AM
dies ist sicherlich eine subjektive wahrnehmung, aber ich habe den eindruck, daß probleme weniger durch sich unkorreckt verhaltende einradfahrer verursacht werden, als vielmehr durch missgönnende und stänkernde mitbürger.

denen passt das einfach nicht - ich denke in ermangelung von einradfahrern pöbeln die auch (spielende) kinder, radler, skater, usw. an.

die polizei dagegen begegnet mir überwiegend wohlwollend, spätesten nach diskusion der rechtslage finden die das ok.....ausnahmen mögen die regel bestätigen.

außerdem gibt es ja auch echt ne menge leute die sich einfach nur freuen oder einradfahren "toll" finden

ich versuche die "pöbler" zu ignorieren ( was mir zugegebenerweise nicht immer gelingt - aber immer öfter;) )

jogi

ibrmv
2008-08-23, 10:38 AM
dies ist sicherlich eine subjektive wahrnehmung, aber ich habe den eindruck, daß probleme weniger durch sich unkorreckt verhaltende einradfahrer verursacht werden, als vielmehr durch missgönnende und stänkernde mitbürger.
denen passt das einfach nicht - ich denke in ermangelung von einradfahrern pöbeln die auch (spielende) kinder, radler, skater, usw. an.
...........
ich versuche die "pöbler" zu ignorieren ( was mir zugegebenerweise nicht immer gelingt - aber immer öfter;) )
außerdem gibt es ja auch echt ne menge leute die sich einfach nur freuen oder einradfahren "toll" finden


:) Gegenwarts-Strategie: Jogi hat schon recht, denkt positiv und freut euch über diejenigen, die sich freuen :)
:p Vorwärts-Strategie: umdenken;es kommt die Zeit, da werdet ihr die Nörgler nur noch hören, wenn sie laut schmatzend an den Wurzeln knabbern :D

Matthias

olarf
2008-08-23, 10:51 AM
Also hier im Siebengebirge gilt seit kurzem eine 2,5 Meter Regel :D
Man findet sie nun auf allen Wanderwegschildern und sie bezieht sich dort ganz eindeutig auf Fahrräder und sonst auf nichts. Ich frage mich bei sowas immer ob es wohl einer Verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde...
Auch hier wird sie überwiegend ignoriert und ich habe auch noch nichts von Strafen gehört. Freilaufzonen für Hunde im Wald sind mir gänzlich unbekannt, das halte ich für eine dreiste Lüge.
Ich denke man darf bedenkenlos im Wald Einrad fahren und Spaß haben und Rücksicht auf andere sollte man doch immer nehmen.

Jogi hat ganz recht, Stänkerer gibt es immer, die muss man halt ignorieren

harz-bastian
2008-08-23, 10:58 AM
das schöne ist das man auf dem einrad schneller ist als die nörgelnden mitbürger, dementsprechend lässt man die schnell hinter sich.
schwieriger wirds da mit nörgelnden hundebesitzern deren hunde auch was zu nörgeln haben.

hab mich zum thema hund nochmal etwas schlau gemacht, hunde dürfen grundsätzlich (es sei den es ist örtlich was anderes vorgeschrieben) auf waldwegen frei laufen gelassen werden. die besitzer müssen den hund aber jederzeit unter kontrolle haben, sprich wenn ein reh oder einradfahrer kommt und der hund los will muss ein rufen des besitzers ausreichen um den hund zurück zu pfeifen. ist dies nicht der fall, ist der hund an der leine zu führen.
sogenannte kampfhunde sind immer an der leine zu führen

olarf
2008-08-23, 11:07 AM
Ja der Hund muss in Sicht und ruf Weite sein und gehorchen. Soetwas was wir als "Track" bezeichnen gilt allerdings nicht mehr als Waldweg und nach NRW Recht müssen Hunde dort angeleint sein, so hat es mir auf jeden Fall das Forstamt erklärt nach diversen Streitigkeiten mit Männern in langen Mänteln die meinten auf unseren Hund und somit auch auf uns mit erhobenen Gewehr zukommen zu müssen. Die Jäger haben zum Glück mächtigen Ärger bekommen!
Es gab hier sogar mal einen Jagdpächter der meinte man dürfe auf Moutainbiker schießen wenn sie quer durch den Wald fahren. Die Gerichte befanden dies jedoch als unverhältnissmäßig und nicht rechtens und der Man musst seinen Waffenschein abgeben.
Für Hunde scheint demanch auch die 2 Meter Regel zu gelten :D

digger
2008-08-26, 05:47 AM
Es gab hier sogar mal einen Jagdpächter der meinte man dürfe auf Moutainbiker schießen wenn sie quer durch den Wald fahren.
Hängt man dann mit oder ohne Helm im Jagdzimmer an der Wand? :p

Ich schätze, die 2-Meter Regel ist so alt wie die Vorschrift zum "Tragen von Pfeil und Bogen im öffentlichen Raum" in Thüringen.

Es sollten sich alle so verhalten, dass keiner den anderen behindert oder gefährdet. Gesetz fertig!

wolfgang.schaper
2008-08-26, 07:26 AM
Es gab hier sogar mal einen Jagdpächter der meinte man dürfe auf Moutainbiker schießen wenn sie quer durch den Wald fahren.

Für solche Fälle gibt es doch extra schußsichere Reifen mit Kevlar-Einlage ...

Die Gerichte befanden dies jedoch als unverhältnissmäßig und nicht rechtens und der Man musst seinen Waffenschein abgeben.

Das finde ich aber ziemlich kleinkariert. Da zahlt ein Mann jahrelang brav seine Jagdpacht und dann will ihm das Gericht verbieten, in seinem eigenen Jagdrevier Beute zu machen. Wozu hat er denn dann dieses Jagdgebiet gepachtet? Jetzt darf er Mountainbiker wohl nur noch mit dem Knüppel jagen... :rolleyes:

jogi
2008-08-26, 08:05 AM
....diversen Streitigkeiten mit Männern in langen Mänteln die meinten auf unseren Hund und somit auch auf uns mit erhobenen Gewehr zukommen zu müssen. Die Jäger haben zum Glück mächtigen Ärger bekommen!
Es gab hier sogar mal einen Jagdpächter der meinte man dürfe auf Moutainbiker schießen wenn sie quer durch den Wald fahren. Die Gerichte befanden dies jedoch als unverhältnissmäßig und nicht rechtens und der Man musst seinen Waffenschein abgeben.
Für Hunde scheint demanch auch die 2 Meter Regel zu gelten :D

also menschen deren "hobbie" es ist tiere zu töten und vor menschen egal ob mit oder ohne hund einrad etc...mit waffen rumzufummeln sind in meinen augen stark psychisch gestört und gehören in die geschlossen psychatrie - ich hatte auch schon mehrere "erfahrungen" mit diesen zeitgenossen auch ohne hund und rad.
definitiv stören sie die Lebensgemeinschaft Wald und beeinträchtigen die Erholung anderer und haben deshalb m.E. nichts im wald zu suchen:)

hier ist noch ein sehr hilfreicher link
http://mitglied.lycos.de/TILMAN_KLUGE/RFV/2M/2M.html
auch wenns ein paar minuten konzentriertes lesen erfordert sollte man sich den text (mindestens die zusammenfassung unter 4.) schon allein als argumentationshilfe mal durchlesen.
sehr informativ!

harz-bastian
2008-08-26, 09:27 AM
danke jogi für den link,
die seite suche ich schon seit ner weile :confused:

das problem mit den männern in langen mänteln ist, dass die sich meist mit nem gewehr erst so richtig männlich vorkommen, vorallem jäger.
die macht die sie dadurch bekommen müssen dann einige zur schau tragen, was dazu führt, dass die mit gewehr vor einem stehen und den starken mann markieren, weil sie frauchen zuhause gerade zur schnecke gemacht hat.
ja ja die selbstwertproblematik bei uns männern :D

bloodyhollow
2008-08-26, 12:41 PM
Ich hab grundsätzlich auch Probleme mit Jägern die mir das MTB und Einradfahren im Wald verbieten wollen allerdings müsst ihr bedenken das sie die Waldwege für uns erhalten und auch denn Wildbestand eindämmen weil ich glaub nicht das einer von euch lust hat sich bei ner Muni tour von nem Keiler angreifen zu lassen also nich vorschnell alle über einen Kamm scheren
P.S ihr wollt ja auch nich alls Jonglierende Clowns bezeichnet werden;)

juju
2008-08-26, 03:21 PM
heyhey ho!
was habt ihr nur alle gegen jonglierende clowns? :confused: :rolleyes: :D

bloodyhollow
2008-08-26, 03:36 PM
Nichts es ging um Stereotypen und fürs Einradfahren sins nun mal die armen Clowns;)

Vbiber
2008-08-26, 06:16 PM
Ich schätze, die 2-Meter Regel ist so alt wie die Vorschrift zum "Tragen von Pfeil und Bogen im öffentlichen Raum" in Thüringen.


Ne leider nicht, die Vorschrift ist wenn ich mich recht erinnere so um die 2 Jahre alt. Steht aber sicherlich auf der oben verlinkten DIMB Seite.

Als das Thema aufkam ging es ganz schön ab im wohl bekanntesten Deutschen MTB-Forum....;)

digger
2008-08-26, 07:28 PM
Ja, in deeeem Forum hab ich schon mal schwer Schmisse gekriegt, weil ich etwas ungefiltert meinen Ärger über den Forst gepostet habe :rolleyes: